Tel.: 03174/2022 E-Mail: info@strallegg.at
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde Strallegg werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Die Empfangsgeräte (E-Mail-Server und Telefax) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten daher erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt und können von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten. Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format | MIME-Type | Dateiendung |
Plain Text | Text | *.txt |
Portable Document Format |
Application (Adobe Acrobat) | |
Rich Text Format | Application (Microsoft Office) | *.rtf |
Word | Application (Microsoft Office) | *.doc,*.docx |
Excel | Application (Microsoft Office) | *.xls, *.xlsx |
Powerpoint | Application (Microsoft Office) | *.ppt *pptx |
JPG | Image | *.jpg, *.jpeg |
PNG | Image | *.png |
TIFF | Image | *.tiff, *.tif |
ZIP | ZIP, Winzip | *.zip |
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.
Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.
Do Mai 01, 2025 Blasmusik von Haus zu Haus "Pacher" |
Do Mai 01, 2025 @08:15 - 09:30AM Vierteleinbeten |
Fr Mai 02, 2025 Restmüll |
Fr Mai 02, 2025 Sperrmüllsammlung und Sondermüllsammlung |
Fr Mai 02, 2025 @17:00 - 12:00AM Fetzenmark beim Feuerwehrhaus |
Sa Mai 03, 2025 Fetzenmarkt, Feuerlöscherüberprüfung, Straßenstockturnier, Florianiparty mit Disco |
Sa Mai 03, 2025 @17:00 - 12:00AM Fetzenmark beim Feuerwehrhaus |
So Mai 04, 2025 Florianisonntag |
Mo Mai 05, 2025 Leichtverpackung |
Do Mai 08, 2025 Biomüll |
Strallegg 100
8192 Strallegg
Steiermark (Österreich)
Tel.: +433174/2022
Fax.: +433174/202216
E-mail: info@strallegg.at